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Dienstag, 30. Dezember 2014

Der Anfang vom Ende?

Wer ist beim Klettern für die Sicherheit verantwortlich? Diese Frage hatte ich mit einem Beitrag nach den Vorfällen in San Vito aufgegriffen. Während meines Erachtens die schlüssige Antwort nur lauten kann, dass jeder für sich selber schauen und beurteilen muss, gibt es auch andere Stimmen. Es ist eine Tendenz zur Normierung, Regulierung und Kontrolle ersichtlich, welche meines Erachtens der Anfang vom Ende des Klettersports und erst recht des Alpinismus in seiner heutigen Form wäre. Mit einem Gastbeitrag schildert Patrik Müller, Präsident der IG Klettern Basler Jura, die aktuelle Situation.

Frisches Ausbruchsmaterial im Einstiegsbereich der alten Klettergartens in Klus/Balsthal, welche von einem Felssturz aus Gelände oberhalb der bekletterten Felsen stammen. Trotz der offensichtlichen Gefahr halten sich Kletterer an dieser Stelle ungeniert zum Sichern, Klettern, Pausieren und sogar Grillieren auf. Bild: Jürg Müller, alpinesicherheit.ch
So wie es im Moment scheint, treiben sich gewisse Teile im SAC effektiv mit der Thematik der Verantwortung beim Klettern um, und planen sich dieser Frage juristisch zu nähern. Dies aus verschiedenen Gründen: zum einen nutzen SACler Klettergärten und deren Einrichtungen, zum anderen unterstützen sie Einrichter bei ihrem Tun oder betreiben Unterhaltsarbeiten in, nach Absprache, ihnen zugeteilten Klettergebieten (sogenannte Gebietspatronagen). Zumindest im Unterland (Mitelgebirge) stellen sich nun Ämter und Behörden immer häufiger auf den Standpunkt, dass Kletterrouten oder -gärten bewilligungspflichtige Anlagen darstellen. Somit wären Kletterrouten, oder zumindest deren Ausrüstung, "Anlagen" wofür der Errichter haftbar gemacht werden könnte bei einem Versagen einer solchen (Werkshaftung). Damit in einem solchen Fall ein Einrichter oder Sanierer haftpflichtmässig abgedeckt wäre, müsste dieser also zumindest einen Kurs vom SAC (Einrichten und Sanieren) abgeschlossen haben. Oder er ist als Bergführer für solche Arbeiten qualifiziert.

Anmerkung von Marcel: hier befinden wir uns wohl in einer mehrfach unglücklichen Situation. Die SAC-Sektionen wollen sich absichern, die Bergführer sehen vor allem die zusätzliche bezahlte Arbeit und wer als Kletterer nicht weiterdenkt, denkt sich, dass so alles sicherer wird. Umso wichtiger ist es, dass wir hier entschieden Gegensteuer geben - die Begründung folgt gleich unterhalb.

Felssturz an der Frümel Ostwand in den Churfirsten, welche die beliebte Plaisirroute Städtliblick zerstört hat. Unvorhersehbar und überraschend kam er, und zeigt deutlich auf, dass nichts und niemand die Sicherheit des alpinen und auch weniger alpinen Kletterns garantieren kann. Bild: Thomas Wälti, alpinesicherheit.ch
Wenn ich solche Überlegungen bis in die letzte Konsequenz weiterdenke stellen sich mir die Haare zu Berge. Lasse ich vor jeder Routeneinrichtung ein geologisches Fachgutachten erstellen, damit ich auch auf diese Seite hin rechtlich abgedeckt bin? Es nützt ja nichts, wenn der einzelne Bohrhaken profimässig perfekt, aber in einem brüchigen Felskopf steckt... So gesehen müsste man vermutlich einige klassische Routen oder viele Klettergärten sofort schliessen. Es ist nicht alles betonfester Bombenfels, an welchem wir hier im Jura rumklettern? Ich bin überzeugt, wir müssen die Risikodiskussion unbedingt führen, aber nicht ausschliesslich betreffend den Ausrüstungsstandards einer Route sondern generell auch unter dem neuen Gesichtspunkt von Verantwortung, Haftung und Schuld. Ich frage mich:
  • Wollen wir Routenbaugesuche bei Ämtern einreichen zu deren Bewilligung Normiergesetze benötigt werden?
  • Wer kann den Unterhalt von bestehenden Routen garantieren? Vor allem, wenn der Errichter nicht mehr lebt?
  • Wer beurteilt bestehende Kletterrouten auf deren Sicherheitsstandard und übernimmt dafür die Verantwortung?
  • In welchen Intervallen benötigen Kletterrouten eine Neubeurteilung? (Beispiel Egerkingerplatte: jedes Jahr!) 
  • Normierung der Kletterei draussen wie diejenige in der Halle nach DIN-Normen?
  • Was soll das kosten??
  • Wer soll dass bezahlen??
  • Eidgenössiches Amt für Kletterei mit Fachstellen zu Geologie, Material, Koordination von Sanierungen durch Profis und Meldestelle für Brüchige Felsstellen oder nicht angezogene Maillons? Taskforce die ausrückt um "gefährliche" Routen sofort zu sperren bis die "Reparaturteams" angerückt sind, die Arbeit erledigt und der Abschlussrapport vom Landbesitzer, der Fachstelle, dem Geologen unterschrieben und das ganze in einer Datenbank abgelegt und die Route wieder offiziell für jeden Volltrottel freigegeben hat?
Felssturz im Klettergarten an der Siggenthaler Flue. Ein weiterer Jura-Klettergarten, den man bei normierter Zulassung gleich komplett sperren müsste. Keiner wird hier je die Verantwortung übernehmen können oder wollen, dass nicht noch weiteres Material ausbricht. Trotzdem kann man hier mit etwas Umsicht problemlos und gut klettern. Bild: Patrik Müller.
Vielleicht zeichne ich da gerade etwas sehr schwarz, denn bisher gibt es solcherlei ja noch nicht einmal in den verschrieenen USA. Aber der Gedanke ist bei uns bereits gesetzt und guteidgenössische Gründlichkeit tut manchmal das Ihrige. Ich meinerseits setze immer noch auf den gesunden Menschenverstand, der gerade in unserer Sportart besonders gefördert werden kann. Ebenso auf Verzicht (Demut) wenn mir etwas zuwenig geheuer ist und auf den Nervenkribbel der Anfang und Ausgangspunkt und elementarer Bestandteil vom Klettersport und Alpinismus generell ist. Es lebe das Plaisirklettern und der wilde Trad und alle Formen dazwischen!!!

Patrik Müller
Präsident IG Klettern Basler Jura

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